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Südtiroler Pl. 1, 5020 Salzburg

info@cybersonic.at

+43 660 111

Cybersonic – IT Security

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(Stand 08/2022)

  1. Anwendungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, bei denen Cybersonic als Anbieter oder Lieferant von Produkten und/oder Dienstleistungen auftritt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. Cybersonic erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern. Der Kunde bestätigt mit der Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich, dass er Unternehmer iSd UGB ist und das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört.

1.3. Vertragsgrundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Cybersonic und dem Kunden sind (i) das Angebot von Cybersonic samt Annahme des Angebots durch den Kunden, (ii) die Leistungsbeschreibung des/der jeweiligen Produkts(e) („Leistungsbeschreibung“), (iii) diese AGB (sämtliche im Folgenden „Vertrag“ oder „Vertragsgrundlagen“). Im Fall von Widersprüchen oder Abweichungen gelten die genannten Vertragsbestandteile in der genannten Reihenfolge.

1.4. Mit der Vertragserklärung des Kunden werden die Vertragsgrundlagen anerkannt. Die AGB gelten für diesen Vertrag sowie für alle zukünftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Vertragsgrundlagen gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss vorgenommene Vertragsänderungen. Die AGB gelten auch bei einer Änderung der Rechtsform von Cybersonic (Punkt 15.7).

1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB entgegenstehen oder von diesen oder dem dispositivem Recht abweichen, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn Cybersonic hat solchen Bedingungen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

1.6. Cybersonic ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde stimmt bereits jetzt solchen Änderungen zu. Cybersonic wird den Kunden über die Änderung der AGB informieren („Mitteilung“). Die geänderten AGB werden nach Ablauf von 2 Monaten ab der Absendung der Mitteilung an den Kunden wirksam. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, ist er berechtigt, diesen Vertrag innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Erhalt der Mitteilung zu kündigen. Kündigt der Kunde, endet der Vertrag mit Ablauf des Monats, in dem die Kündigung Cybersonic zugeht.

1.7. Diese AGB gelten auch für Angestellte, Mitarbeiter und Organmitglieder des Kunden sowie alle Erfüllungsgehilfen, Agenten, selbständigen Vertriebsmittler und Werkunternehmer, mit denen der Kunde zusammenarbeitet bzw. die dem Kunden zuzurechnen sind. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf diese Personen schriftlich zu überbinden.

  1. Leistungen von Cybersonic

2.1. Cybersonic bietet Dienstleistungen vor allem im Bereich Software-Entwicklung inklusive Prozessberechnung und -optimierung, Erstellung von Websites, Hosting und Software-Service an. Für einzelne Dienstleistungen gelten die unter Punkt 7. bis 10. geregelten Sondervorschriften, jeweils soweit im konkreten Fall anwendbar. Im Übrigen gelten die sonstigen Bestimmungen dieser AGB für sämtliche Leistungen von Cybersonic.

2.2. Cybersonic ist nach freiem Ermessen berechtigt, die von ihm übernommenen Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung der Leistungen Dritter („Subunternehmer“) zu bedienen. 2.3. Sofern Cybersonic auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Cybersonic ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.

2.3. Die Leistungen von Cybersonic umfassen nicht die Übermittlung von Informationen in ein Kommunikationsnetz oder die Vermittlung des Zugangs zu einem Kommunikationsnetz (§ 13 ECG).

2.4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/individuell vom Kunden angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, obliegt dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen.

2.5. Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen („Change Request“). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung der 2. Änderung, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request bedarf zu seiner Verbindlichkeit der Annahme durch die andere Partei

2.6. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich Cybersonic das Eigentum an allen von ihm gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor.

  1. Vertragslaufzeit

3.1. Sofern zwischen dem Kunden und Cybersonic ein Dauerschuldverhältnis besteht (z.B. bei den Dienstleistungen Hosting oder Software Service), wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Quartalsende mit eingeschriebenem Brief oder per E-Mail an die andere Vertragspartei gekündigt werden. Die rechtzeitige Postaufgabe ist ausreichend.

  1. Entgelt und Zahlungsbedingungen

4.1. Cybersonic steht für seine Dienste das vereinbarte Entgelt, sonst ein angemessenes Entgelt, zu.

4.2. Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern.

4.3. Soweit nicht anders angegeben, versteht sich das Entgelt zuzüglich gesetzlicher USt.

4.4. Barauslagen werden gegen entsprechenden Nachweis ersetzt.

4.5. Reisezeiten von Mitarbeitern von Cybersonic gelten als Arbeitszeit und werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom Kunden nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien).

4.6. Cybersonic ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Kunden in angemessener Höhe abhängig zu machen.

4.7. Bei Dauerschuldverhältnissen ist Cybersonic berechtigt, das Entgelt im Verhältnis der Erhöhung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2010 jährlich zu erhöhen. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Sobald nach Veröffentlichung der Indexzahl ein Vergleich möglich ist und somit die Erhöhung des Entgelts feststeht, ist das erhöhte Entgelt nach Rechnungslegung zur nächsten Entgeltfälligkeit zu bezahlen. Wird der Verbraucherpreisindex von der Statistik Austria nicht mehr geführt, so ist der dann ersatzweise verlautbarte Index für die Wertsicherung heranzuziehen.

4.8. Über den vorstehenden Punkt 4.7 hinausgehende Änderungen des Entgelts sowie Änderungen des Leistungsumfangs sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Cybersonic wird den Kunden über die gewünschte Änderung und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung informieren („Mitteilung“). Solche Änderungen werden nach Ablauf von 2 Monaten ab der Absendung der Mitteilung an den Kunden wirksam. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, ist er berechtigt, diesen Vertrag innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Erhalt der Mitteilung zu kündigen. Kündigt der Kunde, endet der Vertrag ab dem gewünschten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.

4.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Cybersonic aufzurechnen, außer es handelt sich um Forderungen, die gerichtlich festgestellt oder von Cybersonic ausdrücklich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

4.10. Das Entgelt ist mangels abweichender Vereinbarung nach Rechnungslegung sofort mittels von Cybersonic akzeptierter Zahlungsmittel zur Zahlung fällig.

4.11. Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

4.12. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Steuern, Gebühren und Abgaben, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Urheberrechtsabgaben, trägt der Kunde.

4.13. Im Fall von Zahlungsverzug sind jedenfalls die Verzugszinsen bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern gemäß § 456 UGB zu bezahlen.

4.14. Der Kunde hat ferner Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

  1. Allgemeine Pflichten des Kunden

5.1. Der Kunde wird die Leistungen von Cybersonic gegenüber seinen Vertragspartnern (Endkunden) ausschließlich im eigenen Namen verwenden. Insbesondere bestehen keine Pflichten von Cybersonic gegenüber dem Endkunden im Zusammenhang mit der Verwendung der Leistungen von Cybersonic. Diese Pflichten treffen vielmehr den Kunden als alleinigem Vertragspartner des Endkunden. Sofern der Kunde für die Erfüllung der Verträge mit seinen Endkunden auf die Leistungen von Cybersonic zurückgreift (z.B. Speichern von Kundendaten), tritt Cybersonic gegenüber den Endkunden nur als Erfüllungsgehilfe des Kunden, nicht jedoch im eigenen Namen auf.

5.2. Cybersonic erbringt keine Leistungen im Zusammenhang mit der Annahme und Übermittlung von Aufträgen oder mit Vorbereitungsarbeiten zum Abschließen von Verträgen oder dem Abschluss von Verträgen oder dem Mitwirken bei deren Verwaltung und Erfüllung.

5.3. Der Kunde wird alle für die Leistungserbringung durch Cybersonic notwendigen Informationen erteilen und Unterlagen übergeben. Auch sonst wird der Kunde die für die Leistungserbringung erforderliche Mitwirkung leisten.

5.4. Insbesondere stellt der Kunde zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von Cybersonic zur Durchführung des Auftrags benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von Cybersonic geforderten Form zur Verfügung und unterstützt Cybersonic auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Kunden, die Änderungen in den von Cybersonic für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit Cybersonic hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.

5.5. Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Dienstleistungen durch Cybersonic erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der Kunde für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der Kunde für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der Kunde ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern von Cybersonic Weisungen gleich welcher Art zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den von Cybersonic benannten Ansprechpartner herantragen.

5.6. Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang von Cybersonic enthalten ist, wird der Kunde auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.

5.7. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen von Cybersonic erforderlichen Passwörter und LogIns vertraulich zu behandeln.

5.8. Der Kunde wird die Cybersonic übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.

5.9. Der Kunde wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass Cybersonic in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Kunde stellt sicher, dass Cybersonic und/oder die durch Cybersonic beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim Kunden erhalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.

5.10. Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten hat Cybersonic nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen unter Wahrung des vollen Entgeltanspruchs ein Rücktrittsrecht gemäß § 1168 Abs 2 ABGB. Eine Anrechnung iSd § 1168 Abs 1 ABGB ist ausgeschlossen.

5.11. Der Kunde wird für die gesamte festgelegte Projektdauer einen mit der Sachlage vertrauten und bevollmächtigten Ansprechpartner für Cybersonic benennen, der im Fall von Rückfragen verbindliche Auskünfte und Aufträge für den Kunden erteilen kann.

  1. Allgemeiner Haftungsausschluss

6.1. Ausdrücklich festgehalten wird, dass Cybersonic ausschließlich technische Lösungsmöglichkeiten nach den Wünschen und Bedürfnissen seiner Kunden zur Verfügung stellt. Cybersonic erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber dem Kunden und nicht gegenüber Dritten. Cybersonic steht mit Dritten, insbesondere mit den Vertragspartnern (Endkunden) seiner Kunden, in keinem Vertrags- oder Rechtsverhältnis. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, die Leistungen von Cybersonic nur zu rechtmäßigen Verwendungszwecken unter Einhaltung sämtlicher anwendbaren Rechtsvorschriften (wie z.B. datenschutz-, urheber-, straf- und steuerrechtlicher Bestimmungen) zu verwenden und über die erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu verfügen. Cybersonic ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Verwendung seiner Leistungen sowie die Einhaltung der anwendbaren Rechtsvorschriften zu überprüfen, und beteiligt sich an der Verwendung seiner Leistungen gegenüber Dritten in keiner Weise. Cybersonic lehnt jegliche Haftung für die Verwendung seiner Leistungen durch den Kunden gegenüber Dritten ab. Der Kunde hält Cybersonic diesbezüglich vollständig schad- und klaglos.

6.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dienste von Cybersonic in gesetzwidriger oder missbräuchlicher Art und Weise zu benutzen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, in die Dienste einzugreifen oder in anderer Weise als über die von Cybersonic bereitgestellte Benutzeroberfläche und gemäß deren Vorgaben auf die Dienste zuzugreifen. Der Kunde darf die Dienste von Cybersonic nur in dem gesetzlich zulässigen Rahmen nutzen.

6.3. Der Kunde ist für von ihm bereitgestellte Inhalte und übermittelte Informationen alleine verantwortlich. Cybersonic trifft keine Überprüfungspflicht hinsichtlich der vom Kunden bereitgestellten Inhalte und übermittelten Informationen. Cybersonic haftet nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übermittelter Daten. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen.

6.4. Cybersonic ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der vom Kunden in Auftrag gegebenen Datenverarbeitungen im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zu prüfen. Cybersonic verarbeitet diese Daten nicht für eigene Zwecke, sondern ausschließlich im Auftrag des Kunden, und ist bezüglich dieser Daten ausschließlich als Datenverarbeiter anzusehen. Die Zulässigkeit der Überlassung von personenbezogenen Daten an Cybersonic sowie der Verarbeitung solcher Daten durch Cybersonic ist vom Kunden sicherzustellen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Punkte 14.7 bis 14.20.

6.5. Cybersonic ist berechtigt, die Bereitstellung der Dienste an den Kunden auszusetzen oder einzustellen, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen verstößt oder wenn Cybersonic ein mutmaßliches Fehlverhalten untersucht. Generell ist Cybersonic jederzeit berechtigt, Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.

6.6. Der Kunde hält Cybersonic für alle Schäden, Verbindlichkeiten, Nachteile, Kosten, Auslagen, Strafen, Geldbußen, Gebühren und/oder Ansprüche Dritter vollständig schad- und klaglos, die vom Kunden verursacht werden und die insbesondere entstehen aus oder ihren Grund haben in:

  1. a) der Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten des Kunden;
  2. b) einer rechtswidrigen Tätigkeit des Kunden,
  3. c) der vom Kunden bereitgestellten Inhalte und übermittelten Informationen;
  4. d) der Verletzung von Urheber-, Nutzungs oder Persönlichkeitsrechten durch den Kunden;
  5. e) der Erfüllung von Straftatbeständen, insbesondere nach dem StGB, UWG oder DSG durch den Kunden;
  6. f) Verstößen gegen verbraucherschutzrechtliche Vorschriften wie insbesondere das Konsumentenschutzgesetz, ECommerce-Gesetz sowie Telekommunikationsgesetz durch den Kunden;
  7. g) der Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten durch den Kunden;
  8. h) Privatanklagen wegen übler Nachrede oder Beleidigung durch den Kunden,
  9. i) vom Kunden verursachten medienrechtlichen Ansprüchen oder Delikten;
  10. j) nach den vom Kunden gesetzten Tatbeständen der Ehrenbeleidung oder Kreditschädigung;
  11. k) der Verletzung von Vorschriften zur Verhinderung der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung durch den Kunden;
  12. l) den Fällen höherer Gewalt gemäß Punkt

6.7. Dazu zählen auch die angemessenen Kosten einer außergerichtlichen Rechtsverteidigung. Cybersonic wird solche Ansprüche dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Kunde auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse von Cybersonic dem Verfahren bei, so ist Cybersonic berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Kunden ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von Cybersonic auf eigene Kosten jegliche Unterstützung zur Abwehr von Dritten erhobenen Ansprüche zu leisten und zu diesem Zweck jegliche erforderlichen oder zweckdienlichen Informationen zu erteilen und Unterlagen zu übermitteln sowie Einsicht in die entsprechenden Geschäftsunterlagen zu gewähren.

6.8. Dem Kunden ist bewusst, dass die von Cybersonic erbrachten Leistungen auf elektronischen Vorgängen beruhen, die trotz Sicherheitsvorkehrungen gestört werden können. Insbesondere kann es in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Erreichbarkeit der Systeme zu Störungen kommen. Eine Haftung von Cybersonic für solche Störungen, insbesondere von Störungen des Internets sowie der Verbindung von Cybersonic zu dem Kunden oder zu Dritten ist ausgeschlossen. Cybersonic haftet nicht für Netzwerkprobleme oder Systemausfälle bei dem Kunden oder Dritten, oder die Kompatibilität der beim Kunden oder Dritten zum Einsatz kommenden Software mit den von Cybersonic zu erbringenden Leistungen. Es ist Cybersonic nicht möglich, die Systeme des Kunden umfassend zu untersuchen und auf Kompatibilität zu überprüfen. Cybersonic trifft diesbezüglich keine Warnpflicht. Im Fall von Inkompatibilitäten sind diese vom Kunden zu vertreten.

6.9. Cybersonic haftet nicht im Falle einer Nichterfüllung oder einer vollständigen oder teilweisen Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn dies nicht von Cybersonic zu vertreten ist. Der Kunde hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz und Cybersonic gebührt das vereinbarte Entgelt abzugsfrei.

6.10. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Cybersonic, z.B. bei gesetzlichen, behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen, Verfügungen, Verboten, Eingriffen, Einschränkungen, Aufträgen, Auflagen, Sperren oder Beschlagnahmungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Mangel an Transportmitteln, Energieversorgungsschwierigkeiten, Schäden im Zusammenhang mit dem Ausfall elektronischer Anlagen oder mechanischer Vorrichtungen oder von Verbindungswegen, Telefon- oder anderen Verbindungsproblemen, Computerviren, Hackern, Malware oder ähnlicher schädlicher Software, unbefugtem Zugang, Diebstahl, Anwenderfehlern, Unwetter, Erdbeben oder Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrung oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg oder Terrorismus, ist Cybersonic von seinen Leistungsverpflichtungen frei und haftet jedenfalls nicht für dadurch verursachte Schäden. Sollte Cybersonic wegen solcher Umstände von einem Dritten in Anspruch genommen werden, dann hält der Kunde Cybersonic vollständig schad- und klaglos.

6.11. Allgemein ist die Haftung von Cybersonic für leichte Fahrlässigkeit – mit der Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen.

6.12. Ebenso ist die die Haftung von Cybersonic für grobe Fahrlässigkeit – mit der Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen.

6.13. Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trägt der Kunde.

6.14. Cybersonic haftet nicht für (i) entgangenen Gewinn, (ii) reine Vermögensschäden, (iii) Folgeschäden, mit der Ausnahme von Personenschäden oder Vorsatz.

6.15. Die Ersatzpflicht von Cybersonic ist pro Schadensfall pauschal mit höchstens der Höhe des Entgelts bzw. bei Dauerschuldverhältnissen eines Jahresentgelts begrenzt. Diese Begrenzung gilt für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens ist unzulässig.

6.16. Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,-.

6.17. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

6.18. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

6.18. Schadenersatzansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses.

  1. Software-Entwicklung und Erstellung von Websites

7.1. Die Erbringung der Leistungen von Cybersonic im Bereich Software-Programmierung und Erstellung von Websites erfolgt in der Regel nach dem Ansatz einer agilen Softwareentwicklung. Das bedeutet, dass nach der Programmierung jeden Moduls ein Feedback des Kunden eingeholt wird, um die weitere Entwicklung gemeinsam abzustimmen. Es gibt daher keine verbindlichen Zeitpläne. Der Projektfortschritt hängt vielmehr wesentlich von der Mitwirkung des Kunden ab.

7.2. Cybersonic wird das sachliche Feedback des Kunden zu jedem Entwicklungsschritt berücksichtigen und die Software/Website entsprechend anpassen. Sobald dies geschehen ist, hat der Kunde das Modul zur weiteren Entwicklung freizugeben.

7.3. Nach Vollendung des Werks ist der Kunde verpflichtet, das von Cybersonic zur Abnahme angebotene Werk abzunehmen und die Abnahme auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.

7.4. Verweigert der Kunde die ordnungsgemäß angebotene Abnahme ohne sachlichen Grund, gilt das Werk als abgenommen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde auf das Angebot zur Abnahme binnen 14 Tagen nicht reagiert.

7.5. Die vorbehaltlose Bezahlung der Schlussrechnung gilt jedenfalls als Abnahme des Werks.

7.6. Mit Abnahme ist die Übergabe des Werks an den Kunden verbunden. Die Leistungsverpflichtung von Cybersonic ist als erfüllt anzusehen. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs.

7.7. Die Leistungen von Cybersonic im Bereich Software-Entwicklung bzw. Website-Erstellung werden monatlich abgerechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung mehr als 7 Tage in Verzug, ist Cybersonic berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Bezahlung der Rechnung zu verweigern. Cybersonic ist überdies berechtigt, nach Setzung oder Gewährung einer Nachfrist von zumindest weiteren 7 Tagen unter Wahrung des Entgeltanspruchs für das gesamte Werk vom Vertrag zurückzutreten. Eine Anrechnung iSd § 1168 Abs 1 ABGB ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

7.8. Gerät der Kunde mit der Bezahlung der Rechnung mehr als 7 Tage in Verzug, ist Cybersonic berechtigt, die Website ohne weitere Warnung oder Androhung offline zu nehmen, sofern die Website von Cybersonic gehostet wird. Nach vollständiger Bezahlung wird die Website binnen 3 Werktagen wieder online geschaltet.

7.9. Hält Cybersonic die vom Kunden bereitgestellten Inhalte für bedenklich, insbesondere weil der Verdacht auf die Verletzung von Urheber-, Nutzungs- oder Persönlichkeitsrechten besteht oder wegen Verdachts auf sonstige Gesetz- oder Sittenwidrigkeit, hat Cybersonic das Recht, diese Inhalte nicht einzubinden und das Werk im Übrigen vereinbarungsgemäß zu erbringen. Cybersonic hat nach freier Wahl auch das Recht, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. In diesem Fall ist Cybersonic berechtigt, die anteilige Vergütung der bisher geleisteten Arbeiten zu verlangen.

  1. Einräumung von Rechten

8.1. Mit der Abnahme sowie nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Forderungen erwirbt der Kunde die vereinbarten Rechte an der Leistung bzw. dem Werk, insbesondere die urheberrechtlichen Verwertungsrechte nach Maßgabe der Vereinbarung und der folgenden Bestimmungen.

8.2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erwirbt der Kunde an der Leistung bzw. dem Werk die einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsbewilligung iSd § 24 Abs 1 Satz 1 UrhG, das Werk im vereinbarten Ausmaß zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zum eigenen, internen Gebrauch zu verwenden. Im Fall der Erstellung einer Website erwirbt der Kunde die einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsbewilligung iSd § 24 Abs 1 Satz 1 UrhG, die Website der Öffentlichkeit drahtgebunden oder drahtlos in einer Weise zur Verfügung zu stellen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist (Zurverfügungstellung gemäß § 18a UrhG).

8.3. Bei Verwendung von Templates erwirbt der Kunde Werknutzungsbewilligungen nur in dem Ausmaß, in dem Cybersonic vom Lieferanten des Template zur Einräumung solcher Bewilligungen berechtigt wurde.

8.4. Bei Nutzung von Software in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Software auf „StandAlone-PCs“ ist für jeden PC eine Lizenz erforderlich.

8.5. Für dem Kunden überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.

8.6. Im Fall der Verletzung der Urheber- und sonstigen Schutzrechte ist Cybersonic zur Ergreifung von Abwehrmaßnahmen berechtigt aber nicht verpflichtet, sofern die entsprechenden Rechte Cybersonic zustehen. Auf Verlangen des Kunden wird Cybersonic die jeweiligen Ansprüche aus der Verletzung der Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den Kunden zur Rechtsverfolgung abtreten. Der Umfang der Nutzungsbewilligung des Kunden wird davon nicht berührt.

8.7. Abweichend von Punkt 8.2 erwirbt der Kunde im Fall einer Individualentwicklung oder eines Individualdesigns einer Website das nicht übertragbare, ausschließliche Nutzungsrecht iSd § 24 Abs 1 Satz 2 UrhG, die Website der Öffentlichkeit drahtgebunden oder drahtlos in einer Weise zur Verfügung zu stellen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist (Zurverfügungstellung gemäß § 18a UrhG). Dieses Nutzungsrecht besteht allerdings nur am Design (sowohl von Einzelelementen als auch einzelner Webseiten) sowie an der ganzen Website, jedenfalls nicht hingegen am zugrunde liegenden Konzept und an der zugrunde liegenden Programmierung (Source-Code). Dem Kunden wird allerdings Zugang zu dem Source-Code gewährt, um die Anpassung und Weiterentwicklung der Software zu ermöglichen. Eine Individualentwicklung oder ein Individualdesign im Sinn dieses Punktes liegt nur vor, wenn dies im Vertrag ausdrücklich als solche(s) bezeichnet ist. Eine Individualentwicklung oder ein Individualdesign liegt jedenfalls nicht bei Verwendung von Templates vor.

8.8. Eine über § 18a UrhG hinausgehende, auch nur teilweise Nutzung, insbesondere im Rahmen anderer Medien wie Abbildung in Printmedien bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung mit Cybersonic gegen gesondertes Entgelt.

8.9. Eine Bewilligung oder ein Recht zu Bearbeitung erwirbt der Kunde nur insoweit, als auf der Website die Gestaltung von Inhalten durch den Kunden vorgesehen ist (z.B. Einstellen von Newslettern, Blogs etc.), oder soweit es zur Anpassung und Weiterentwicklung der Software erforderlich ist. Im Übrigen hat der Kunde – soweit nichts anderes vereinbart ist – kein Recht zur Bearbeitung.

8.10. Die Einräumung von Werknutzungsbewilligungen oder -rechten umfasst jeweils nur die Nutzung zum eigenen Gebrauch des Kunden. Eine Übertragung oder die Einräumung von Nutzungsrechten oder -bewilligungen an Dritte durch den Kunden oder eine sonstige Wiederverwertung ist jedenfalls ausgeschlossen, selbst wenn es sich um mit dem Kunden verbundene Unternehmen (Konzerngesellschaften) handeln sollte.

8.11. Alle dem Kunden überlassene Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.

8.12. Cybersonic hat das Recht, nach eigenem Ermessen an geeigneten Stellen in der hergestellten Website eine – im Ermessen von Cybersonic gestaltete – Urheberbezeichnung anzubringen. Die Urheberbezeichnung darf vom Kunden nicht eigenmächtig entfernt oder abgeändert werden. Der Kunde ist verpflichtet, für die Integrität der Urheberbezeichnung zu sorgen. Erforderlichenfalls ist die Urheberbezeichnung anzubringen oder zu erneuern.

8.13. Cybersonic hat das Recht, auf die für den Kunden erbrachten Leistungen zur Eigenwerbung hinzuweisen, insbesondere das Projekt auf der eigenen Homepage von Cybersonic und in Präsentationen zu nennen und Abbildungen (z.B. Screenshots) und Beschreibung zu veröffentlichen. Darüber hinaus ist Cybersonic berechtigt, den Kunden in seiner Referenzliste zu nennen.

8.14. Sofern im Vertrag oder in diesem Punkt 8. nichts anderes vereinbart ist, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte eingeräumt; sämtliche Urheber- und sonstigen Immaterialgüterrechte an den Leistungen von Cybersonic, insbesondere an der zum Einsatz kommenden Software, stehen ausschließlich Cybersonic zu. Die Rechte des Kunden nach den §§ 40d, 40e UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt.

  1. Hosting

9.1. Ist die Speicherung von Websites oder der vom Kunden eingegebenen Informationen (z.B. Daten der Endkunden) (Hosting) Teil der von Cybersonic zu erbringenden Leistungen, wird Cybersonic – sofern nichts anderes vereinbart ist – das Hosting auf dem Server eines Dritten bzw. im Rahmen einer Cloud-Dienstleistung durchführen.

9.2. Webhosting-Verträge werden auf ein Jahr abgeschlossenen und können von beiden Vertragsparteien zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten gekündigt werden. Mangels fristgerechter Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch auf ein weiteres Jahr.

9.3. Bezahlt der Kunde das Entgelt für das Hosting binnen 2 Monaten nach Rechnungslegung nicht, hat Cybersonic ohne weitere Voraussetzungen das Recht zur sofortigen Kündigung des Hosting-Vertrags.

9.4. Der Zugriff auf den Server (Cloud) erfolgt mittels eines Client, der auf einer Open-Source-Software basiert. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

9.5. Für den Kunden wird ein Kundenaccount eröffnet und dem Kunden werden Zugangsdaten übermittelt. Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren und geheim zu halten. Der Account darf nur vom Kunden persönlich verwendet werden. Sofern ein Dritter die Zugangsdaten des Kunden verwendet, darf Cybersonic davon ausgehen, dass der Kunde dem Dritten die Zugangsdaten zur Verfügung gestellt und zur Verwendung ermächtigt hat. Cybersonic ist nicht zur Überprüfung der Identität des Dritten und dessen Ermächtigung durch den Kunden verpflichtet.

9.6. Die Funktion von Cybersonic beschränkt sich auf die Zurverfügungstellung einer technischen Plattform zur Speicherung von Daten des Kunden. Die Inhalte werden ausschließlich vom Kunden zur Verfügung gestellt, der für die Inhalte ausschließlich verantwortlich ist. Cybersonic ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte allgemein zu überwachen oder von sich aus nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten oder Inhalte hinweisen. Cybersonic ist insbesondere nicht verpflichtet, die Inhalte oder Tätigkeiten dahingehend zu untersuchen, ob sie gegen bestehende in- oder ausländische Gesetze, bestehende Verträge oder Rechte Dritter, insbesondere Immaterialgüterrechte Dritter verstoßen. Cybersonic lehnt jegliche Verantwortung dahingehend ab.

9.7. Sobald Cybersonic Kenntnis einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information erlangt, oder Cybersonic Tatsachen oder Umstände bewusst werden, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, ist Cybersonic berechtigt, die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren. Der Kunde hält Cybersonic für sämtliche Schäden und Nachteile im Zusammenhang mit rechtswidrigen Tätigkeiten oder Informationen vollständig schad- und klaglos.

9.8. Cybersonic trifft alle nach dem Stand der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Daten, sofern diese in seiner Sphäre liegen. Der Kunde nimmt allerdings zur Kenntnis, dass trotz Sicherheitsvorkehrungen die Datensicherheit nicht vollständig gewährleistet werden kann. Cybersonic haftet daher nicht für einen widerrechtlichen Zugriff auf die Daten, einen Datenverlust, eine Veränderung oder Beschädigung oder eine sonstige Beeinträchtigung der Daten oder Verletzung der Datensicherheit durch einen Dritten.

9.9. Cybersonic übernimmt keine Verantwortung für Schäden, welche dem Kunden durch Missbrauch der Verbindungen (einschließlich Virenschäden) erwachsen können.

9.10. Ist die Sicherheit des Netzbetriebs oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, ist Cybersonic berechtigt, den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken.

9.11. Festgehalten wird, dass Cybersonic keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit des Internet außerhalb seines eigenen Einflussbereiches hat. Für die tatsächliche Verfügbarkeit der gehosteten Inhalte ist ausschließlich der Anbieter der jeweiligen Hosting-Dienstleistung verantwortlich. Cybersonic lehnt jegliche Haftung in dieser Hinsicht ab.

9.12. Sofern im Rahmen des Hostings personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (Verantwortlichen) verarbeitet werden, gilt Punkt 14.7 ff über die Auftragsverarbeitung.

  1. Software-Service

10.1. Im Bereich Software-Service erbringt Cybersonic die folgenden Leistungen, sofern es im Einzelfall vertraglich nicht anders vereinbart ist:

  1. a) Beseitigung von Fehlern der Software (Fehlerbehebung) (unten lit a);
  2. b) Zurverfügungstellung und Implementierung von Patches, Bugfixes und Updates für die Software (unten lit b);
  3. c) Anwendungsunterstützung (Support) durch Erteilung von Informationen und Hinweisen zur Bedienung der Software sowie die Beantwortung von Fragen der Anwender im Zusammenhang mit der Software (unten lit c);
  4. d) Datenbank-Pflege, z.B. Einspielen von Updates betreffend die Datenbank-Software und Anfertigen von Backups.

10.2. Andere als die in Punkt 10.1 genannten Leistungen zählen nicht zum Vertragsinhalt und werden von Cybersonic nur gegen gesonderte Beauftragung zu einem gesonderten Entgelt übernommen. Nicht im Leistungsumfang enthaltenen sind insbesondere:

  1. a) Bearbeitungen und Weiterentwicklungen der Software;
  2. b) sämtliche Tätigkeiten, welche die Einpflege von Inhalten aller Art, wie zum Beispiel Texten (egal in welcher Sprache), Grafiken, Fotos oder Ähnlichem zum Inhalt haben;
  3. c) Behebung von Fehlern, die durch Fremdsoftware oder durch Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Beauftragte, Lieferanten des Kunden oder sonstige dem Kunden zurechenbare Personen hervorgerufen werden, sowie sämtlicher Aufwand, der durch solche Fehler verursacht wird;
  4. d) (Ein-)Schulungen jeder Art;

10.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Software in einer Cloud-Lösung gehostet wird. Die Gewährleistung der Serversicherheit, Beseitigung von Malware (Viren, Trojaner etc.), Maßnahmen im Zusammenhang mit Hacker-Attacken, Serverwartung wie z.B. Durchführung von Securitychecks, das Einspielen von Updates oder die Erstellung von Backups, obliegt dem jeweiligen Cloud-Dienstleister. Cybersonic lehnt jegliche Verantwortung in dieser Hinsicht ab.

  1. a) Fehlerbehebung

10.4. Cybersonic wird alle vom Kunden ordnungsgemäß angezeigten Fehler der Software beseitigen, soweit diese geeignet sind, die ordnungsgemäße Bedienung der Website zu beeinträchtigen. Nicht als Fehler gelten Störungen der Softwarelösung im Sinn von Punkt 10.2 c).

10.5. Soweit ein Fehler auftritt, verpflichtet sich der Kunde unverzüglich, eine konkrete, nachvollziehbare und genaue Fehlermeldung zu geben, die all jene Informationen zu beinhalten hat, die Cybersonic in die Lage versetzen, die Fehlerursache einzugrenzen und Strategien zu Fehlerbehebung festzulegen. Dazu zählen insbesondere Informationen über die Art des Fehlers, die Beschreibung des Systemzustands bei Auftreten des Fehlers, die durch den Fehler betroffenen Komponenten sowie die Häufigkeit des Auftretens des Fehlers.

10.6. Cybersonic wird jede Fehlerbehebung unter Einhaltung der Reaktionszeiten gemäß Punkt 10.10 beginnen. Die Dauer der Fehlerbehebung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Fehlers.

  1. b) Patches, Bugfixes und Updates

10.7. Cybersonic wird dem Kunden die erforderlichen Patches, Bugfixes und Updates zur Verfügung stellen und auf den IT-Systemen des Kunden installieren, sofern dies jeweils für die Sicherheit der Softwarelösung relevant ist und/oder einen maßgeblichen Nutzen oder Mehrwert für den Kunden darstellt.

10.8. Die Installation von Service-Packs hinsichtlich der Datenbank-Software liegt im Ermessen von Cybersonic im Rahmen seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Datenbank-Pflege.

  1. c) Support

10.9. Cybersonic gewährleistet grundsätzlich die telefonische Erreichbarkeit täglich rund um die Uhr (24/7). In Ausnahmefällen (Jour Fixe aller Mitarbeiter, Krankenstände, Auswärtstermine, nächtliche Anrufe) kann es vorkommen, dass Cybersonic den Anruf nicht annehmen kann. In diesem Fall erfolgt so rasch als möglich ein Rückruf.

10.10. Cybersonic wird innerhalb der folgenden Reaktionszeiten auf eingehende Anfragen des Kunden reagieren:

➢ Fehler der Klasse 1: bis spätestens am nächsten Werktag, 18:00 Uhr

➢ Fehler der Klasse 2: bis spätestens am übernächsten Werktag, 18:00 Uhr

➢ Fehler der Klasse 3: spätestens binnen 7 Tagen

➢ Fehler der Klasse 4: spätestens binnen 14 Tagen

➢ Supportanfragen und sonstige Anfragen: bis spätestens am nächsten Werktag, 18:00 Uhr

10.11. Es ist wohlverstanden, dass innerhalb der Reaktionszeit nicht bereits die Lösung des Problems erfolgen kann, sondern abhängig von der Anfrage des Kunden lediglich eine erste Reaktion erfolgen muss (z.B. Beginn mit der Fehlerbehebung, Mitteilung des aktuellen Stands der Arbeiten an dem betreffenden Thema).

10.12. Die Parteien vereinbaren folgende Fehlerklassen für die Klassifikation von Fehlern:

  1. a) Klasse 1 – Kritisch: Die Nutzung der Software ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf wesentliche Funktionen und/oder die Sicherheit der Software; die Software kann nicht weiterverwendet werden.
  2. b) Klasse 2 – Schwer: Die zweckmäßige Nutzung der Software ist ernstlich eingeschränkt. Der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf Funktionen und/oder die Sicherheit der Software, lässt aber eine Weiterverwendung der Software zu.
  3. c) Klasse 3 – Leicht: Die zweckmäßige Nutzung der Software ist leicht eingeschränkt. Der Fehler hat unwesentlichen Einfluss auf die Funktionalität und/oder die Sicherheit der Software und lässt eine weitere Verwendung der Software mit nur geringen Einschränkungen zu.
  4. d) Klasse 4 – Unerheblich: Die zweckmäßige Nutzung der Software ist ohne Einschränkung möglich. Der Fehler hat keinen oder nur unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität und/oder die Sicherheit der Software. Die Nutzung der Software bleibt uneingeschränkt möglich.

10.13. Die Zuordnung von Fehlern zu den oben genannten Klassen erfolgt einvernehmlich. Können die Parteien keine Einigung herstellen, so wird Cybersonic die Maßnahmen zur Behebung des Fehlers auf Basis der eigenen Einschätzung vornehmen. Stellt sich nachträglich heraus, dass diese Einschätzung unrichtig war, so hat Cybersonic Anspruch auf Ausgleich der durch eine falsche Klassifikation entstandenen Mehrkosten.

10.14. Leistungen von Cybersonic, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden von Cybersonic zu den jeweils bei Cybersonic gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere der Mehraufwand im Zuge der Behebung eines Fehlers der Klasse 1 oder 2, Leistungen außerhalb der bei Cybersonic üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Kunden oder sonstige nicht von Cybersonic zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

  1. Geheimhaltung / Abwerbungsverbot

11.1. Der Kunde verpflichtet sich, das gesamte technische Wissen, sämtliche Kenntnisse und Unterlagen und alle weiteren Informationen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht über die Leistungen von Cybersonic und insbesondere die Software einschließlich des technischen Knowhows (im Folgenden „geheime Informationen“ genannt), die dem Kunden offengelegt werden, streng geheim zu halten und keinem Dritten gegenüber zu offenbaren.

11.2. Dem Kunden ist es untersagt, alle durch, während und im Zusammenhang mit Vertragsbeziehung mit Cybersonic erlangten Erfahrungen, technischen Kenntnisse und Informationen sowie sämtliche geheimen Informationen für andere Zwecke als für den Zweck dieser Vereinbarung, d.h. zur Nutzung der Dienstleistungen von Cybersonic, selbst oder durch Dritte zu verwenden oder sonst wie zu nutzen, zu verwerten, zum Patent oder Gebrauchsmuster anzumelden oder sonst zum Gegenstand einer Schutzrechtsanmeldung zu machen.

11.3. Der Kunde wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende von Cybersonic zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben.

11.4. Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns gegen eines der in den vorstehenden Punkten 11.1 bis 11.3 genannten Verpflichtungen und Beschränkungen als Mindestersatz jeweils eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende, verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in der Höhe von EUR 50.000,- (Euro fünfzigtausend) an Cybersonic zu bezahlen. Im Falle eines fortgesetzten Verstoßes gilt der Verstoß als mit jedem Wochenersten neu gesetzt. Neben dieser Vertragsstrafe bleibt Cybersonic die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches und/oder des Anspruches auf den die Vertragsstrafe übersteigenden Schaden unbenommen.

  1. Gewährleistung

12.1. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, leistet Cybersonic nicht Gewähr und haftet nicht für eine bestimmte Beschaffenheit oder einen bestimmten Verwendungszweck seiner Leistungen.

12.2. Für Mängel leistet Cybersonic nach seiner Wahl durch Verbesserung oder Austausch der betroffenen Leistungen Gewähr.

12.3. Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von Cybersonic erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Cybersonic wird auf Wunsch des Kunden eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.

12.4. Der Kunde wird Cybersonic bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an Cybersonic zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Kunde.

12.5. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel im Übergabezeitpunkt vorhanden war.

12.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

12.7. Sofern Cybersonic das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Cybersonic diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

  1. Auflösung aus wichtigem Grund

13.1. Der Vertrag kann jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden. Als wichtige Gründe, die Cybersonic zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages berechtigen, gelten insbesondere folgende Umstände:

  1. a) der Kunde kommt den im Vertrag vereinbarten Zahlungen trotz Fälligkeit nicht nach;
  2. b) die finanzielle Situation des Kunden verschlechtert sich erheblich, über das Vermögen des Kunden wird ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt oder ein Zwangsverwalter wird eingesetzt;
  3. c) der Kunde benutzt die Dienste und Leistungen von Cybersonic in rechtswidriger oder missbräuchlicher Art und Weise;
  4. d) Cybersonic erlangt Kenntnis von einer rechtswidrigen Tätigkeit des Kunden oder einer rechtswidrigen Information, die Cybersonic für den Kunden speichert, oder Cybersonic werden Tatsachen oder Umstände bewusst, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird;
  5. e) bei Verletzung einer der in Punkt 5. oder 6., insbesondere in Punkt 6.6 genannten Pflichten oder Vorschriften durch den Kunden;
  6. f) sonstige nachhaltige Nichterfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen durch den Kunden.

13.2. Bei Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund hat der Kunde Cybersonic das Entgelt für die restliche Vertragslaufzeit vollständig und abzugsfrei zu bezahlen. Weiters haftet der Kunde für einen darüberhinausgehenden Schaden von Cybersonic.

  1. Datenschutz
  2. a) Allgemeine Einwilligung zur Datenverarbeitung

14.1. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, dass Cybersonic die folgenden personenbezogenen Daten des Kunden (sämtliche in diesem Vertragspunkt bezeichneten Daten werden im Folgenden auch „Daten“ genannt) für Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet:

➢ Vor- und Nachname

➢ Geburtsdatum oder Firmenbuch/Handelsregisternummer

➢ Sitz/Geschäftsadresse

➢ Telefon-/Faxnummer

➢ Email-Adresse

➢ Bankverbindung

Von der Datenverarbeitung sind ausschließlich die personenbezogenen Daten des Kunden, nicht. jedoch die Daten der Endkunden betroffen; bezüglich dieser Daten wird Cybersonic im Einzelfall ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach Maßgabe der Punkte 14.7 bis 14.20 tätig.

14.2. Eine Übermittlung der Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erfolgt nicht, außer wenn dies zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung notwendig ist (z.B. Weitergabe an Subunternehmer).

14.3. Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Auch bei einem Widerruf bleibt Cybersonic berechtigt, die personenbezogenen Daten verarbeiten, soweit eine andere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung vorliegt, z.B. wenn die Verarbeitung für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.

14.4. Der Kunde hat bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung (im Fall einer Kündigung bis zu deren Wirksamkeit) Anspruch auf Herausgabe seiner Daten. Danach ist Cybersonic zur Sperrung des Accounts des Kunden und zur Löschung der Daten berechtigt. Sofern zwingende gesetzliche Pflichten die Aufbewahrung der Daten erfordern, wird Cybersonic die Daten nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungspflichten löschen.

14.5. Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt.

14.6. Cybersonic wird die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Anlage ./1 zur Gewährleistung der Sicherheit der personenbezogenen Daten ergreifen.

  1. b) Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung

14.6. Sofern der Kunde Cybersonic personenbezogene Daten zur Verarbeitung als Auftragsverarbeiter zur Verfügung stellt (z.B. Speicherung von Daten der Endkunden im Rahmen des Hostings), gelten die folgenden Bestimmungen. Soweit der Auftrag von den folgenden Bestimmungen nicht gedeckt ist, werden die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.

14.7. Bei der Speicherung von Daten der Endkunden im Rahmen des Hosting werden folgende Datenkategorien verarbeitet: Vor- und Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Wallet-Adresse.

14.8. Die Dauer der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung richtet sich nach Punkt 3.1.

14.9. Cybersonic verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Kunden zu verarbeiten. Erhält Cybersonic einen behördlichen Auftrag, Daten des Kunden herauszugeben, so hat er sofern gesetzlich zulässig den Kunden unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke von Cybersonic eines schriftlichen Auftrages.

14.10. Cybersonic erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden bei Cybersonic aufrecht.

14.11. Cybersonic erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat (Einzelheiten sind der Anlage ./1 zu entnehmen).

14.12. Cybersonic ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Kunde die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Kunden alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an Cybersonic gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller Ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenanwendung hält, hat Cybersonic den Antrag unverzüglich an den Kunden weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.

14.13. Cybersonic unterstützt den Kunden bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).

14.14. Cybersonic wird für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO errichten.

14.15. Dem Kunden wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Cybersonic verpflichtet sich, dem Kunden jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.

14.16. Cybersonic ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Kunden zu übergeben oder in dessen Auftrag zu vernichten. Wenn Cybersonic die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Kunden in dem Format, in dem er die Daten vom Kunden erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.

14.17. Cybersonic hat den Kunden unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Kunden verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.

14.18. Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt.

14.19. Cybersonic kann Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen. Er hat den Kunden von der beabsichtigten Heranziehung eines Subauftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Cybersonic schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die Cybersonic auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet Cybersonic gegenüber dem Kunden für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.

  1. c) Einwilligungserklärung gemäß § 107 TKG

14.20. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, dass Cybersonic zur Kontaktaufnahme – auch zu Informations- und Werbezwecken – per Fax, E-Mail, Telefon und SMS gemäß § 107 TKG berechtigt ist. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben von dieser Einwilligung unberührt.

  1. Schlussbestimmungen

15.1. Auf den Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

15.2. Erklärungen von Cybersonic gelten an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift als zugegangen.

15.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grund unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Rechtswirksamkeit aller anderen Vertragsbestimmungen. Anstelle der nicht anwendbaren Bestimmungen gilt eine im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen dieses Vertrags dem Willen der Vertragsparteien an der besten entsprechenden Regelung. Dies gilt auch für allfällige Vertragslücken.

15.4. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

15.5. Rechte aus diesem Vertrag dürfen an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Cybersonic übertragen werden.

15.6. Dieser Vertrag ist auch für alle Rechtsnachfolger der Vertragsparteien bindend. Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Vertrag auf ihre jeweiligen Rechtsnachfolger zu überbinden. Cybersonic ist berechtigt, den Vertrag nach eigenem Ermessen auf einen Dritten zu überbinden. Der Kunde erteilt bereits jetzt seine diesbezügliche Zustimmung und verzichtet auf allfällige Widerspruchsrechte. Der Kunde erklärt sich insbesondere mit der Übertragung des Vertrags auf den Rechtsnachfolger von Cybersonic bei Änderung der Rechtsform (z.B. Einbringung in eine Gesellschaft) einverstanden und verzichtet auf sein Widerspruchsrecht gemäß § 38 Abs 2 UGB.

15.7. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Cybersonic.

15.8. Die Vertragssprache ist deutsch.

Anlage ./1

Technisch-organisatorische Maßnahmen

1.1. Vertraulichkeit

  • Zutrittskontrolle: Schutz vor unbefugtem Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, z.B.: Schlüssel, Magnet- oder Chipkarten, elektrische Türöffner, Portier, Sicherheitspersonal, Alarmanlagen, Videoanlagen;
  • Zugangskontrolle: Schutz vor unbefugter Systembenutzung, z.B.: Kennwörter (einschließlich entsprechender Policy), automatische Sperrmechanismen, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung von Datenträgern;
  • Zugriffskontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems, z.B.: Standard-Berechtigungsprofile auf „need to know-Basis“,

Standardprozess für Berechtigungsvergabe, Protokollierung von Zugriffen, periodische Überprüfung der vergebenen Berechtigungen, insb. von administrativen Benutzerkonten;

  • Pseudonymisierung: Sofern für die jeweilige Datenverarbeitung möglich, werden die primären Identifikationsmerkmale der personenbezogenen Daten in der jeweiligen Datenanwendung entfernt, und gesondert aufbewahrt.
  • Klassifikationsschema für Daten: Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder Selbsteinschätzung (geheim/vertraulich/intern/öffentlich).

1.2. Integrität

  • Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, z.B.: Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN), elektronische Signatur;
  • Eingabekontrolle: Feststellung, ob und von

wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, z.B.: Protokollierung, Dokumentenmanagement;

1.3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust, z.B.: Backup-Strategie (online/offline; on-site/off-site), unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV, Dieselaggregat), Virenschutz, Firewall, Meldewege und Notfallpläne; Security Checks auf Infrastruktur und Applikationsebene, Mehrstufiges Sicherungskonzept mit verschlüsselter Auslagerung der Sicherungen in ein Ausweichrechenzentrum, Standardprozesse bei Wechsel/Ausscheiden von Mitarbeitern;
  • Rasche Wiederherstellbarkeit;
  • Löschungsfristen: Sowohl für Daten selbst als auch Metadaten wie Logfiles, udgl.

1.4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung,

  • Bewertung und Evaluierung
  • Datenschutz-Management, einschließlich regelmäßiger Mitarbeiter-Schulungen;
  • Incident-Response-Management;
  • Datenschutzfreundliche Voreinstellungen;
  • Auftragskontrolle: Keine

Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art 28 DS-GVO ohne entsprechende Weisung des Auftraggebers, z.B.: eindeutige Vertragsgestaltung, formalisiertes Auftragsmanagement, strenge Auswahl des Auftragsverarbeiters (ISO-Zertifizierung, ISMS), Vorabüberzeugungspflicht, Nachkontrollen.

// Rufen Sie uns an! Wir sind hier, um Ihre individuelle Bedürfnisse zu erfüllen und bieten auch im Notfall gerne unsere professionelle Beratung an.